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Praxis-Tipps10. August 20254 Min.

Dokumente beglaubigen und übersetzen lassen: Was Sie wissen müssen

Viele Dokumente für den Einbürgerungs- oder Niederlassungserlaubnisantrag müssen beglaubigt übersetzt werden. Das betrifft alle fremdsprachigen Urkunden wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurteile und ausländische Abschlüsse.

Beglaubigte Übersetzungen dürfen nur von vereidigten oder beeidigten Übersetzern angefertigt werden. Eine Liste finden Sie auf der Website des jeweiligen Landgerichts oder über die Datenbank des Justizportals des Bundes und der Länder.

Kosten: Eine beglaubigte Übersetzung kostet je nach Dokument und Sprache zwischen 30 und 80 Euro pro Seite. Bei Geburtsurkunden in gängigen Sprachen (Englisch, Französisch, Türkisch) sind es oft um die 30-40 Euro.

Apostillen und Legalisierungen: Einige Länder erfordern eine Apostille auf der Originalurkunde, bevor sie in Deutschland anerkannt wird. Staaten, die dem Haager Übereinkommen beigetreten sind, verwenden Apostillen. Für andere Staaten ist eine Legalisation über die Botschaft nötig.

Tipp: Lassen Sie alle Dokumente gleichzeitig übersetzen, um Kosten zu sparen. Viele Übersetzer bieten Mengenrabatte an. Ihr Klarpass-Anwalt sagt Ihnen genau, welche Dokumente übersetzt werden müssen.

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