ca. 10 Tage
Bearbeitung bis Einreichung
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Sprachen verfügbar
Die Bearbeitungsdauer innerhalb der Behörden beträgt nach aktueller Gesetzeslage in der Regel ca. 12–13 Monate. Die tatsächliche Dauer hängt vom jeweiligen Amt ab.
Wählen Sie Ihr Verfahren – unser Rechtsanwalt begleitet Sie durch den gesamten Prozess.
Von der ersten Prüfung bis zur Einreichung bei der Behörde – Ihr Rechtsanwalt kümmert sich um alles.
Beantworten Sie wenige Fragen und erfahren Sie sofort, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Füllen Sie Ihr persönliches Formular aus – verständlich aufbereitet, juristisch korrekt.
Laden Sie Ihre Dokumente hoch. Ihr Anwalt sagt Ihnen genau, welche Unterlagen benötigt werden.
Ihr Rechtsanwalt prüft den gesamten Antrag auf Vollständigkeit und reicht ihn rechtssicher bei der zuständigen Behörde ein.
Hinweis: Einige Unterlagen müssen nach dem Upload vom Mandanten heruntergeladen, unterschrieben und erneut eingereicht werden.
Anwaltliche Begleitung zum Festpreis – transparent und ohne versteckte Kosten.
Vollständige anwaltliche Begleitung für Ihren Einbürgerungsantrag.
Vollständige anwaltliche Begleitung für Ihren Antrag auf Niederlassungserlaubnis.
Die Gerichtskosten einer möglichen Untätigkeitsklage sind nicht im Preis enthalten und belaufen sich auf ca. 849 € (bei mehreren Personen gegebenenfalls höher). Wird der Klage stattgegeben, werden die Kosten in der Regel von der Behörde erstattet.
Transparente Prozesse, jederzeit aktueller Bearbeitungsstand und einfache Abwicklung. Wir kennen die Anforderungen Ihrer zuständigen Behörde und führen Sie sicher durch das gesamte Verfahren.
Alles aus einer Hand
Von der Berechtigungsprüfung über die Dokumentenzusammenstellung bis zur Einreichung bei der Behörde – ein Ansprechpartner, ein Prozess, ein klarer Plan.
Vollständig digitaler Prozess
Dokumente hochladen, Formulare ausfüllen, Status verfolgen – alles online und mehrsprachig.
Transparenter Bearbeitungsstand
Sie sehen jederzeit, in welcher Phase sich Ihr Antrag befindet – von der anwaltlichen Prüfung bis zur Einreichung bei Ihrer Behörde.
Strukturierte, einfache Abwicklung
Klare Schritte, individuelle Checkliste, anwaltliche Prüfung. Kein Suchen, kein Rätseln – Sie werden in geordneter Reihenfolge zum vollständigen Antrag geführt.
Die erste Berechtigungsprüfung ist kostenlos. Unsere Pakete enthalten die vollständige anwaltliche Begleitung bis zur Einreichung – transparent und ohne versteckte Kosten.
Ihr Antrag wird ausschließlich von einem zugelassenen Rechtsanwalt geprüft und bearbeitet. Unser Rechtsanwalt ist auf Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrecht spezialisiert.
Das hängt von Ihrem persönlichen Fall ab. Ihr Rechtsanwalt erstellt Ihnen nach der Dateneingabe eine individuelle Checkliste und prüft alle eingereichten Dokumente.
Ja. Alle Daten werden verschlüsselt übertragen und gespeichert. Der Zugriff unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht.
Die anwaltliche Bearbeitung bis zur Einreichung dauert in der Regel ca. 10 Tage – vorausgesetzt, alle Unterlagen liegen vollständig vor. Die anschließende Bearbeitungsdauer der Behörde beträgt nach aktueller Gesetzeslage in der Regel ca. 12–13 Monate und hängt vom jeweiligen Amt ab.
KlarPass ist in ganz Deutschland verfügbar. In einzelnen Regionen kann die Abdeckung noch nicht vollständig sein – wir erweitern kontinuierlich.
Nein. Ihr Rechtsanwalt erstellt Ihnen eine individuelle Checkliste. Sie können Dokumente nach und nach hochladen – es muss nicht alles auf einmal sein.
Die Einbürgerung verleiht Ihnen die deutsche Staatsbürgerschaft mit allen Rechten (z. B. Wahlrecht). Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der Ihnen erlaubt, dauerhaft in Deutschland zu leben und zu arbeiten.
Ihr Rechtsanwalt prüft die Ablehnungsgründe und berät Sie über mögliche nächste Schritte – zum Beispiel einen Widerspruch oder eine erneute Antragstellung.
Die Bearbeitungsdauer innerhalb der Behörden beträgt nach aktueller Gesetzeslage in der Regel ca. 12–13 Monate. Die tatsächliche Dauer hängt vom jeweiligen Amt ab.
Bei überlanger Untätigkeit der Behörde kann eine Untätigkeitsklage erhoben werden. Die Gerichtskosten sind nicht im Preis enthalten und belaufen sich auf ca. 849 € (bei mehreren Personen gegebenenfalls höher). Wird der Klage stattgegeben, werden die Kosten in der Regel von der Behörde erstattet.