KlarpassKlarPass
Zurück
Aktuelles28. Juni 20248 Min.

StAG-Reform 2024: Alle Änderungen im Überblick

Die Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) vom Juni 2024 bringt weitreichende Änderungen für alle, die die deutsche Staatsbürgerschaft anstreben. Die wichtigste Neuerung: Die Mindestaufenthaltsdauer wurde von 8 auf 5 Jahre verkürzt. Bei besonderen Integrationsleistungen – etwa ehrenamtlichem Engagement oder herausragenden Sprachkenntnissen – ist eine Einbürgerung sogar bereits nach 3 Jahren möglich.

Ebenso bedeutend ist die Akzeptanz der Mehrstaatigkeit. Bisher mussten Antragsteller in vielen Fällen ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben. Diese Voraussetzung entfällt nun vollständig. Sie können künftig sowohl Ihren bisherigen als auch den deutschen Pass besitzen.

Gleichzeitig wurden einige Anforderungen verschärft: Bei antisemitischen, rassistischen oder menschenverachtenden Straftaten ist eine Einbürgerung künftig ausgeschlossen. Auch die Anforderungen an die eigenständige Lebensunterhaltssicherung wurden konkretisiert.

Für die sogenannte Gastarbeiter-Generation gelten erleichterte Bedingungen: Personen, die als Gastarbeiter oder Vertragsarbeiter nach Deutschland kamen, können unter vereinfachten Voraussetzungen eingebürgert werden – etwa mit mündlichen statt schriftlichen Sprachkenntnissen.

Unser Tipp: Wenn Sie bereits 5 Jahre in Deutschland leben und die anderen Voraussetzungen erfüllen, sollten Sie jetzt Ihren Antrag prüfen lassen. Die neuen Regelungen bieten vielen Menschen die Möglichkeit zur Einbürgerung, die zuvor noch nicht berechtigt waren.

Bereit für Ihren Antrag?

Prüfen Sie jetzt kostenlos Ihre Berechtigung. Unsere Rechtsanwälte übernehmen den Rest.