Lebensunterhaltssicherung: Wann ist sie erfüllt?
Die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts ist eine zentrale Voraussetzung sowohl für die Einbürgerung als auch für die Niederlassungserlaubnis. Aber was bedeutet das konkret?
Grundregel: Sie müssen Ihren Lebensunterhalt (und den Ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen) ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen bestreiten können. Dazu zählen Bürgergeld, Sozialhilfe und Grundsicherung. Wohngeld und Kindergeld sind hingegen KEINE Sozialleistungen im Sinne des Gesetzes.
Konkrete Berechnung: Die Behörde prüft, ob Ihr Nettoeinkommen die Regelbedarfe nach SGB II/XII abzüglich Wohnkosten deckt. Für einen Alleinstehenden liegt der Regelbedarf 2026 bei ca. 563 Euro plus angemessene Warmmiete. Für Familien addieren sich die Regelbedarfe der einzelnen Familienmitglieder.
Ausnahmen: Studierende, Auszubildende und Personen in beruflicher Weiterbildung sind vom Erfordernis der Lebensunterhaltssicherung ausgenommen, sofern sie die Hilfebedürftigkeit nicht zu vertreten haben. Auch bei Krankheit, Behinderung oder Pflege von Angehörigen können Ausnahmen gelten.
Tipp: Sammeln Sie Ihre letzten 3 Gehaltsabrechnungen, den aktuellen Arbeitsvertrag und ggf. den Steuerbescheid. Damit kann Ihr Anwalt schnell einschätzen, ob die Voraussetzung erfüllt ist.